Die Hannoversche Sportjugend im Stadtsportbund Hannover e.V. (nachfolgend HSJ genannt) unterstützt seine Mitgliedsvereine, aber auch andere natürliche und juristische Personen mit einem Spielgeräte und Eventverleih. Die Mieter/innen müssen nicht Mitglied eines Sportvereins sein. Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen sind notwendig, um die rechtlichen Grundlagen festzulegen, die das Vertragsverhältnis bestimmen sollen. Sie dienen dem Schutz und Interesse sowohl des Mieters als auch des Vermieters. Soweit bei den einzelnen Artikelbeschreibungen besondere “Verleihbedingungen” genannt sind, werden diese ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Lesen Sie diese Verleihbedingungen bitte aufmerksam durch!

  1. Vertrag 
    1. Grundlage für jeweils gebuchte Artikel sind die ausgeschriebenen Artikel & Leistungen auf der Homepage der HSJ. Grundsätzlich kann jeder Mieter werden. Eigentümerin der Sport- und Spielgeräte bzw. Mietobjekte ist die Hannoversche Sportjugend im Stadtsportbund Hannover e.V., Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover.
    2. Mit der Bestellung bietet der/die Verleiher/in der HSJ den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme der Bestellung durch die HSJ (Mietbestätigung). Ein Anspruch auf Annahme der Vereinbarung durch die HSJ besteht nicht.
    3. Nach Vertragsabschluss ist die in der Bestätigung mitgeteilte Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Anderenfalls hat die HSJ das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Leistungen 
    1. Der Umfang der Leistung der HSJ ergibt sich aus den in der Ausschreibung für die jeweilige Artikel enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Preis­angaben. Alle darüberhinausgehenden oder abweichenden Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch die HSJ bestätigt wurden.
    2. Aus- und Rückgabe findet ausschließlich am vereinbarten Ort statt (Bestellbestätigung).
    3. Die in der Ausschreibung genannten Preise gelten (falls nicht anders angegeben) jeweils pro Tag.
    4. Für einige Mietobjekte gelten Mindest- bzw. Maximalmietdauer.
    5. Die angegebenen Preise sind sorgsam kalkuliert und entsprechen dem bei der Drucklegung/Veröffentlichung bekannten Stand. Die HSJ behält sich Preisänderungen allerdings vor, soweit nach Abschluss des Mietvertrages aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren, Kürzung der Beihilfen) eine Preisänderung notwendig ist. Dieses gilt allerdings nur, wenn zwischen Vertrags­abschluss und Mietbeginn mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung über 10% des ursprünglichen Mietpreises ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, innerhalb von 14 Tagen kostenlos vom Mietvertrag zurückzutreten.
  3. Zahlungsvereinbarung
    1. Der Mieter hat bei Abholung, eine gemäß in der Bestellung ausgewiesenen Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird an den Mieter zurückgezahlt, wenn sich bei der Rückgabe keine Beanstandungen ergeben.
    2. Der Mietpreis ist spätestens nach der Rückgabe in Bar oder per Überweisung zu entrichten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer und wird in der Rechnung ausgewiesen.
  4. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Mieter
    1. Die Mieter/innen können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Er wird wirksam mit Zugang bei der HSJ.
    2. Der/die Mieter/in ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Vertragsbeginn einen an­deren Mieter/in zu benennen.
    3. Wird kein anderer Mieter benannt, kann die HSJ eine angemessene Entschädigung wie folgt verlangen:
    4. bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises, mindestens jedoch € 25,00
    5. vom 29. bis 15. Tag: 50% des Mietpreises, min­destens jedoch € 50,00
    6. ab 14. Tag sowie bei Nichtabholung: 100% des Mietpreises
    7. Die Mieter/innen sind berechtigt, der HSJ nachzuweisen, dass durch den Rücktritt ein geringerer Schaden als der pauschalierte Schaden ent­standen ist.
  5. Rücktritt und Kündigung durch die HSJ
    1. Die HSJ ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall dass der vom Mieter angegebene Veranstaltungszweck nicht mit den Werten oder der Satzung der Sportjugend im Einklang steht.
  6. Kündigung infolge unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände
    1. Wird die eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beein­trächtigt, so können sowohl die HSJ als auch die Teilnehmer/innen den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aufgrund behördlicher Anordnungen eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann oder darf.
  7. Genehmigungen
    1. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen liegt allein im Verantwortungsbereich des Mieters/Veranstalters. Die HSJ übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
    2. Ausdrücklich verweisen wir auf die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) sowie der GEMA. Diese sind vom Mieter einzuhalten.
  8. Handhabung
    1. Eine (kommerzielle) Weitervermietung ist untersagt.
    2. Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil dieser Verleihbedingungen.
    3. Für aufblasbare Geräte wird eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein, benötigt. Diese Geräte müssen ständig
    4. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen dürfen aufblasbare Module nicht betrieben werden.
    5. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
    6. Der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass Gegenstände und Gerätschaften, sowie deren Ausstattung so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter. Für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Aufbewahrung oder mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Mieter gegenüber der HSJ ersatzpflichtig.
    7. Alle Gerätschaften und Gegenstände sind vor Rückgabe vom Mieter in den Ursprungszustand zurückzubringen. Dies betrifft u.a. Reinigung (Besenrein, sauber, trocken, abgebaut  und verpackt), sowie evtl. Rücksortierung zum Ursprungsort (in entsprechende Kisten oder Regale im Spielmobil).
  9. Haftung, Mitwirkungspflicht, Haftungsbeschränkung
    1. Die HSJ bemüht sich jederzeit, die Vermietung leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihnen Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.
    2. Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
    3. Der Transport ist vom Mieter zu organisieren und die daraus resultierenden Kosten selber zu tragen. Beschädigungen die durch Transporte erfolgt auf Risiko des Mieters.
    4. Eine Haftung der HSJ für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, bei unsachgemäßer Bedienung der Mietobjekte.
    5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule.
    6. Von der HSJ entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch den Mieter verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall zurückzuzahlen.
  10. Personenbezogene Daten
    1. Das Datenschutzgesetz und deren neue Verordnung findet Beachtung.
  11. Versicherung
    1. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
  12. Rückgabe von Material & Zubehör
    1. Verlorenes bzw. nicht zurückgegebenes Material & Zubehör wird dem Mieter in Rechnung gestellt, zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an.
    2. Einwegzubehör muss nicht zurückgegeben werden.
  13. Allgemeines
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
    2. Die HSJ ist in keiner Weise für die Veranstaltungen verantwortlich, auf der die Mietobjekte positioniert werden.