Teilnahmebedingungen der Ferien- und Familienreisen (AGB)

Die Hannoversche Sportjugend im Stadtsportbund Hannover e.V. (nachfolgend HSJ genannt) führt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Sportvereinsgruppen Reisen durch. Die Teilnehmer/innen müssen nicht Mitglied eines Sportvereins sein. Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen sind notwendig, um die rechtlichen Grundlagen festzulegen, die das Vertragsverhältnis bestimmen sollen. Sie dienen dem Schutz und Interesse sowohl der Reiseteilnehmer bzw. deren gesetzlicher Vertreter (nachfolgend Teilnehmer genannt) als auch der Veranstalterin. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen besondere “Voraussetzungen” genannt sind, werden diese ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Lesen Sie diese Teilnahmebedingungen bitte aufmerksam durch!

  1. Reisevertrag 

1.1 Grundlage für die jeweils gebuchte Reise ist die Ausschreibung für die gebuchte Reise auf der Homepage der HSJ. An den Reisen der HSJ kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Zu beachten sind allerdings die in den einzelnen Reisebeschreibungen genannten Voraussetzungen. Angegebene Altersgrenzen müssen eingehalten werden (bei Geschwisterkindern bitte nachfragen). Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer/innen den in den jeweiligen Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen sind. Insbesondere wird bei Wassersportveranstaltungen (z.B. Surfen, Kanu, Segeln) vorausgesetzt, dass der/die Teilnehmer/in mindestens 15 Minuten im offenen Gewässer schwimmen kann. Kinder und Jugendliche mit Handicap haben grundsätzlich die Möglichkeit, an allen Reisen teilzunehmen. Jedoch muss bei der Anmeldung Rücksprache mit der HSJ gehalten werden, ob eine Betreuung sichergestellt ist und ob die Freizeiteinrichtung entsprechend barrierefrei ist. Insofern sind Einschränkungen möglich. Die HSJ bzw. der entsprechende Reiseleiter sind berechtigt, zu Beginn und im Verlauf der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

1.2 Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in (bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter) der HSJ den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch die HSJ (Anmeldebestätigung). Die hier abgedruckten Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Anmeldung anerkannt.

1.3 Nach Vertragsabschluss ist die in der Anmeldebestätigung mitgeteilte Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Anderenfalls hat die HSJ das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

  1. Leistungen 

2.1 Der Umfang der Leistung der HSJ ergibt sich aus den in der Ausschreibung für die jeweilige Reise enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Preis­angaben. Alle darüberhinausgehenden oder abweichenden Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch die HSJ bestätigt wurden.

2.2 Soweit zur Erreichung des Reisezwecks bzw. der Sicherheit der/die Teilnehmer/in eine Änderung des Reiseablaufs notwendig wird, behält sich die HSJ solche Änderungen ausdrücklich vor.

2.3 Die Reiseleiter sind in der Regel als Jugendleiter ausgebil­det oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ord­nungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen des Leiters seiner Reise, so kann er nach dessen Ermessen ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. Soweit ein Abbruch der Reise in Betracht zu ziehen ist, setzt sich der Reiseleiter vorher mit den gesetzlichen Vertretern des Teilnehmers in Verbindung.

2.4 Die in der Ausschreibung genannten Preise gelten jeweils pro Person. Der Reisepreis umfasst grundsätzlich alle im Abschnitt „enthaltende Leistungen / Programm“ der auf der Homepage für die jeweilige Reise genannten Leistungen.

2.5 Für Teilnehmer, die ihren Wohnsitz außerhalb Niedersachsen sowie außerhalb der Region Hannover haben, erhöht sich der Reisepreis um € 5,00 pro Tag (Preis in Klammern). Grund ist der in unseren Reisepreisen enthaltene Zuschuss seitens der Stadt, der für Teilnehmer mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover gezahlt wird.

2.6 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Ver­tragsabschluss notwendig werden und nicht von der HSJ zu verantworten sind, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Die HSJ ist verpflichtet, die Teilnehmer/innen unverzüglich zu informieren. Bei erheblichen Ände­rungen bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, kostenlos umzu­buchen oder den Rücktritt von der Reise zu erklären.

2.7 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind sorgsam kalkuliert und entsprechen dem bei der Drucklegung/Veröffentlichung bekannten Stand. Die HSJ behält sich Preisänderungen allerdings vor, soweit nach Abschluss des Reisevertrages aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren, Kürzung der Beihilfen) eine Preisänderung notwendig ist. Dieses gilt allerdings nur, wenn zwischen Vertrags­abschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung über 10% des ursprünglichen Reisepreises ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, innerhalb von 14 Tagen kostenlos von der Reise zurückzutreten.

  1. Zahlungsvereinbarung

3.1 Auf den Reisepreis zahlt der/die Teilnehmer/in innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung eine Anzahlung in Höhe von € 100,00. In der Anzahlung ist eine nicht-erstattbare Reservierungsgebühr von 10,00 € enthalten. Bei Umbuchung auf eine andere Reise wird diese auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens zum in der Buchungsbe­stätigung bzw. Rechnung genannten Termin zu zahlen.

3.2 Die endgültige Teilnahme ist erst gewährleistet, wenn der vollständige Reisepreis bei der HSJ eingegangen ist.

  1. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Teilnehmer

4.1 Die Teilnehmer/innen können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Er wird wirksam mit Zugang bei der HSJ.

4.2 Der/die Teilnehmer/in ist berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn einen an­deren geeigneten Teilnehmer zu benennen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

4.3 Wird kein anderer Teilnehmer benannt, kann die HSJ eine angemessene Entschädigung wie folgt verlangen:

bis 30 Tage vor Reisebeginn                                  25% des Reisepreises, mindestens jedoch € 75,00

vom 29. bis 22. Tag:                                                    40% des Reisepreises, min­destens jedoch € 100,00

vom 21. bis 15. Tag                                                     70% des Reisepreises

ab 14. Tag sowie bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

Die Teilnehmer/innen sind berechtigt, der HSJ nachzuweisen, dass durch den Rücktritt ein geringerer Schaden als der pauschalierte Schaden ent­standen ist. Bei einer Kündigung nach Antritt der Reise aus Krankheits- oder aus anderen Gründen wird der volle Reisepreis fällig, ggf. ersparte Aufwendungen können erstattet werden.

  1. Rücktritt und Kündigung durch die HSJ

5.1 Reisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist die HSJ berechtigt, bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück­zutreten. Den eingezahlten Reisepreis zahlt die HSJ unverzüglich zurück. Unabhängig davon ist die HSJ bemüht, eine gleichwertige Reise anzubieten.

5.2 Vor Beginn der Reise ist die HSJ berechtigt, von dem Reisevertrag aus anderen wichtigen Gründen zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Gründe, die in der Person des Teilnehmers liegen oder die Störungen der Gruppendynamik erwarten lassen.

5.3 Die Kündigung des Reisevertrages durch die HSJ ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der/die Teilnehmer/in die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung eines Reiseleiters, so kann er nach Ermessen des Reiseleiters von der weiteren Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise aus­geschlossen und gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Kündigt die HSJ die Reise aus wichtigem Grund, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Soweit durch den Einzelrücktransport Kosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Dies gilt auch, wenn der/die Teilnehmer/in aus von ihm zu verantwortenden Gründen nach Hause fahren muss oder möchte.

  1. Kündigung infolge unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beein­trächtigt, so können sowohl die HSJ als auch die Teilnehmer/innen den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aufgrund behördlicher Anordnungen eine Reise / Reise nicht durchgeführt werden kann oder darf.

  1. Pass-, Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Für die Einhaltung der, zum Zeitpunkt der Reise, geltenden Be­stimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder/die Teilnehmer/in selbst verantwortlich. Die HSJ übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

  1. Gepäck

Die HSJ weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Bus- und Fährreisen eine Beschränkung des Reisegepäcks (i.d.R. ein Koffer oder eine Reisetasche) durch den für den Transport verantwortlichen Unternehmer verfügt werden kann. Gepäck und sonstige mitge­nommene Sachen sind vom Teilnehmer selbst zu beaufsichtigen.

  1. Haftung, Mitwirkungspflicht, Haftungsbeschränkung

9.1 Die HSJ bemüht sich jederzeit, die Reise leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen sind die Teilnehmer/innen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihnen Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.

9.2 Die Ansprüche des Teilnehmers bei Mangelhaftigkeit der Reise richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften für den Pauschalreisevertrag. Die Teilnehmer/innen sind zunächst verpflichtet, etwaige Beanstandungen dem Reiseleiter vor Ort zu melden und Abhilfe zu verlangen. Die HSJ ist berechtigt, Abhilfe durch gleichwertige Ersatzleistung zu schaffen.

9.3 Eventuelle Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind wie folgt beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist:

Die vertragliche Haftung der HSJ ist auf den dreifachen Reise­preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die HSJ für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers ver­antwortlich ist.

Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die HSJ aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs­sigkeit beruhen, haftet die HSJ in gleicher Weise. Dem Teilneh­mer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

9.4 Eine Haftung der HSJ für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, wenn Teilnehmer sich eigenmächtig von der Gruppe oder von dem gekennzeichneten Freizeitbereich entfernen.

9.5 Eine Haftung der HSJ für mitgenommene Wertgegenstände, z.B. Gepäck, Schmuck, Uhren, Handys, Bargeld, Schecks und Kreditkarten ist ausgeschlossen.

9.6 Von der HSJ entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch den Teilnehmer verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall unabhängig von einer Erstattung durch eine Haftpflichtversicherung zurückzuzahlen.

  1. Personenbezogene Daten

…werden zur Beantragung von Zuschüssen an die dafür zuständigen Stellen der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Sportjugend Niedersachsen weitergege­ben. Das Datenschutzgesetz und deren neue Verordnung findet Beachtung.

  1. Versicherung

Es wird der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Reiserücktritts­kostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung empfohlen. Gemäß dem Reiserecht ist jede/r Teilnehmer/in gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Veranstalters (HSJ) versichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung elektronisch zugesandt.

  1. Krankheitsvorsorge

Der/die Teilnehmer/in muss Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Reise eine Krankenversicherung abschließen. Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist die Krankenversicherungs­karte, bei Reisen im Ausland eine Europäische Krankenkarte nötig. Von der HSJ entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von dem Teilnehmer – unabhängig von einer Erstat­tung durch die Krankenkasse zurückzuzahlen.

12.1 Sollte es auf Grund einer Operation und/oder einer schwerwiegenden Erkrankung/Infektion zu einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Quarantänefolge kommen, so ist von dem/den Sorgeberechtigten sicher zu stellen, dass innerhalb von 24 Stunden (Inland) bzw. 48 Stunden (Ausland) nach In Kenntnisnahme die Beaufsichtigung/Betreuung des Teilnehmenden vor Ort von dem/den Sorgeberechtigten zu erfolgen hat.

  1. Allgemeines

13.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern im Preis und/oder Termin bleibt der HSJ vorbehalten.

13.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisever­trages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dasselbe gilt für die Teilnahmebedingungen.

13.3 Die angegebenen Altersgrenzen sollen eingehalten wer­den. Bei Abweichung von der Altersgrenze kann eine Teilnahme schriftlich bei der HSJ angefragt werden. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen.

13.4 Vor Beginn der Ferienreise erhalten Sie eine Einverständniserklärung zugesandt. Diese muss vor Antritt der Reise vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die aufgedruckte Anschrift zurückgesandt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Betreuer auf Ihr Kind einstellen können und es um­fassend betreut werden kann.

13.5 Sonderverpflegung (vegetarisches Essen, kein Schweine­fleisch, Diabetiker-Kost o.ä.) für einen Teilnehmer ist rechtzeitig anzumelden (i.d.R. auf der Einverständniserklärung oder Fragebogen). Falls dadurch Mehrkosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmer zu bezahlen.

Stand: 01.02.2021