Jugendsport in Hannover
Teilnahmebedingungen Lehrgänge
Anmeldungen
erfolgen schriftlich anhand der Anmeldekarte an die Geschäftsstelle:
Hannoversche Sportjugend
Maschstr. 24, 30169 Hannover
Tel.: 0511 - 88 26 40
Fax: 0511 - 88 75 76
Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen seitens der HSJ widerrufen wird. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden genauere Informationen zugesandt.
Kosten
Die Lehrgangsgebühren sind spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto der Hannoverschen Sportjugend Nr. 164 968 bei der Sparkasse Hannover (BLZ 250 501 80) unter Angabe der Lehrgangs-Nr. und des Teilnehmernamens zu überweisen oder bar in der Geschäftsstelle der Hannoverschen Sportjugend einzuzahlen.
Für Teilnehmer, die nicht im Stadtgebiet Hannover wohnen oder die jünger als 14 oder älter als 26 Jahre sind, ist eine erhöhte Lehrgangsgebühr zu zahlen (Preis in Klammern). Ausgenommen davon sind Abendseminare.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten in der Regel Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten sollten von den Vereinen übernommen werden.
Maschstr. 24, 30169 Hannover
Tel.: 0511 - 88 26 40
Fax: 0511 - 88 75 76
Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen seitens der HSJ widerrufen wird. Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn werden genauere Informationen zugesandt.
Kosten
Die Lehrgangsgebühren sind spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn auf das Konto der Hannoverschen Sportjugend Nr. 164 968 bei der Sparkasse Hannover (BLZ 250 501 80) unter Angabe der Lehrgangs-Nr. und des Teilnehmernamens zu überweisen oder bar in der Geschäftsstelle der Hannoverschen Sportjugend einzuzahlen.
Für Teilnehmer, die nicht im Stadtgebiet Hannover wohnen oder die jünger als 14 oder älter als 26 Jahre sind, ist eine erhöhte Lehrgangsgebühr zu zahlen (Preis in Klammern). Ausgenommen davon sind Abendseminare.
Die Lehrgangsgebühren beinhalten in der Regel Unterkunft und Verpflegung. Die Kosten sollten von den Vereinen übernommen werden.
Die Preise in den Klammern gelten für Teilnehmer/innen mit Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Hannover bzw.
wenn diese jünger als 14 Jahre oder älter als 26 Jahre sind.
wenn diese jünger als 14 Jahre oder älter als 26 Jahre sind.
Abmeldungen
sind in jedem Fall schriftlich an die Geschäftsstelle der Hannoverschen Sportjugend zu richten. Gleichzeitig werden 50% der Lehrgangsgebühr als Verwaltungskosten einbehalten. Erfolgt eine Abmeldung 15 Tage oder weniger vor Lehrgangsbeginn - gleiches gilt bei Nichterscheinen - werden Ausfallkosten in Höhe von € 15,00 je angefangenen Lehrgangstag berechnet.Bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers bzw. bei Nachrücken eines Interessenten von der Warteliste können die o.a. Gebühren erlassen werden.
sind in jedem Fall schriftlich an die Geschäftsstelle der Hannoverschen Sportjugend zu richten. Gleichzeitig werden 50% der Lehrgangsgebühr als Verwaltungskosten einbehalten. Erfolgt eine Abmeldung 15 Tage oder weniger vor Lehrgangsbeginn - gleiches gilt bei Nichterscheinen - werden Ausfallkosten in Höhe von € 15,00 je angefangenen Lehrgangstag berechnet.Bei gleichzeitiger Benennung eines Ersatzteilnehmers bzw. bei Nachrücken eines Interessenten von der Warteliste können die o.a. Gebühren erlassen werden.
Erneute Beantragung der Jugendleiter/in - Card
Die zur Neuausstellung der amtlichen Jugendleiter/in-Card erforderlichen Fortbildungsnachweise können in den entsprechend gekennzeichneten Lehrgängen erworben werden. Der Umfang der Anrechenbarkeit ist je nach Dauer des Lehrgangs unterschiedlich.
Sonstiges
Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Lehrgang von der Hannoverschen Sportjugend abgesagt werden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
Nur für Inhaber/innen der Jugendleiter/in - Card:
Jugendleiter/innen, deren gültige JuLeiCa den Namen der Hannoverschen Sportjugend enthält, erhalten einen Nachlass auf Lehrgangsgebühren.
Der Nachlass wird einmal pro Jahr auf einen mit dem JuLeiCa-Logo gekennzeichneten Lehrgang gewährt. Der Nachlass ist von den JuLeiCa-Inha-ber/innen bei der Anmeldung unter Vorlage der JuLeiCa geltend zu machen.
Z.Zt. beträgt der Nachlass € 5,00. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Jugendleiter/innen, deren gültige JuLeiCa den Namen der Hannoverschen Sportjugend enthält, erhalten einen Nachlass auf Lehrgangsgebühren.
Der Nachlass wird einmal pro Jahr auf einen mit dem JuLeiCa-Logo gekennzeichneten Lehrgang gewährt. Der Nachlass ist von den JuLeiCa-Inha-ber/innen bei der Anmeldung unter Vorlage der JuLeiCa geltend zu machen.
Z.Zt. beträgt der Nachlass € 5,00. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.