Jugendsport in Hannover
Teilnahmebedingungen der Ferienreisen 2012
Die Hannoversche Sportjugend im Stadtsportbund Hannover e.V. (nachfolgend HSJ genannt) führt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Sportvereinsgruppen Freizeiten durch. Die Teilnehmer/innen müssen nicht Mitglied eines Sportvereins sein.Die nachstehenden Hinweise und Bedingungen sind notwendig, um die rechtlichen Grundlagen festzulegen, die das Vertragsverhältnis bestimmen sollen. Sie dienen dem Schutz und Interesse sowohl der Reiseteilnehmer/innen bzw. deren gesetzlicher Vertreter (nachfolgend Teilnehmer genannt) als auch der Veranstalterin. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen besondere “Voraussetzungen” genannt sind, werden diese ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Lesen Sie diese Teilnahmebedingungen bitte aufmerksam durch !

1. Der Reisevertrag
1.1 Grundlage für die Reise ist der jährlich herausgegebene Prospekt “Ferienreisen, Lehrgänge” der HSJ. An den Freizeiten der HSJ kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Zu beachten sind allerdings die in den einzelnen Freizeitbeschreibungen genannten Voraussetzungen. Angegebene Altersgrenzen müssen eingehalten werden (bei Geschwisterkindern bitte nachfragen). Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer gesund und den in den jeweiligen Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen sind. Insbesondere wird bei Wassersportveranstaltungen (z.B. Surfen, Kanu, Segeln) vorausgesetzt, dass der Teilnehmer mindestens 15 Minuten im offenen Gewässer schwimmen kann. Behinderte Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich die Möglichkeit, an allen Freizeiten teilzunehmen. Jedoch muss bei der Anmeldung Rücksprache mit der HSJ gehalten werden, ob eine Betreuung sichergestellt ist und ob die Freizeiteinrichtung entsprechend behindertengerecht ist. Insofern sind Einschränkungen möglich. Die HSJ bzw. der entsprechende Freizeitleiter sind berechtigt, zu Beginn und im Verlauf der Freizeit einen Teilnehmer, der erkennbar diese o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.
1.2 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der HSJ den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme der Anmeldung durch die HSJ (Anmeldebestätigung). Die hier abgedruckten Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden mit der Anmeldung anerkannt.
1.3 Nach Vertragsabschluss ist die in der Anmeldebestätigung mitgeteilte Anzahlung innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Anderenfalls hat die HSJ das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2. Unsere Leistung / der Preis
2.1 Der Umfang der Leistung der HSJ ergibt sich aus den im Prospekt enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben. Alle darüber hinausgehenden oder abweichenden Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch die HSJ bestätigt wurden.
2.2 Soweit zur Erreichung des Freizeitzwecks bzw. der Sicherheit der Teilnehmer eine Änderung des Freizeitablaufs notwendig wird, behält sich die HSJ solche Änderungen ausdrücklich vor.
2.3 Die Freizeitleiter sind in der Regel als Jugendleiter ausgebildet oder ähnlich qualifiziert. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnungen des Leiters seiner Freizeit, so kann er nach dessen Ermessen ganz oder teilweise von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ausgeschlossen werden. Soweit ein Abbruch der Freizeit in Betracht zu ziehen ist, setzt sich der Freizeitleiter vorher mit einem gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers in Verbindung.
2.4 Die im Prospekt genannten Preise gelten jeweils pro Person. Der Reisepreis umfasst grundsätzlich alle im Abschnitt „und das ist drin“ genannten Leistungen.
2.5 Für Teilnehmer, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet Hannover haben, erhöht sich der Reisepreis um € 4,00 pro Übernachtung (Preis in Klammern). Grund ist der in unseren Reisepreisen enthaltene Zuschuss seitens der Stadt, der für Teilnehmer mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover gezahlt wird.
2.6 Änderungen und Abweichungen einzelner Freizeitleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der HSJ zu verantworten sind, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Freizeit nicht beeinträchtigen. Die HSJ ist verpflichtet, die Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Bei erheblichen Änderungen bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, kostenlos umzubuchen oder den Rücktritt von der Reise zu erklären.
2.7 Die in dem Prospekt angegebenen Preise sind sorgsam kalkuliert und entsprechen dem bei der Drucklegung bekannten Stand. Die HSJ behält sich Preisänderungen allerdings vor, soweit nach Abschluss des Reisevertrages aus wichtigen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren, Kürzung der Beihilfen) eine Preisänderung zu rechtfertigen ist. Dieses gilt allerdings nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung über 10% des ursprünglichen Reisepreises ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen kostenlos von der Reise zurückzutreten.
2.8 Dass bei Gruppenreisen Tischdecken, Abwaschen und Sauberhalten der Freizeitstätten zu den Aufgaben der Teilnehmer gehören, ist für uns selbstverständlich.
3. Die Zahlung
3.1 Auf den Reisepreis zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung eine Anzahlung in Höhe von € 50,00 für Inlandsfreizeiten und € 100,00 für Auslandsfreizeiten. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung. Der Restbetrag ist zum in der Buchungsbestätigung genannten Termin zu zahlen.
3.2 Die endgültige Teilnahme ist erst gewährleistet, wenn der vollständige Reisepreis bei der HSJ eingegangen ist.

4. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Teilnehmer
4.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Freizeit zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, er wird wirksam mit Zugang bei der HSJ.
4.2 Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zum Reisebeginn einen anderen geeigneten Teilnehmer zu benennen.
4.3 Wird kein anderer Teilnehmer benannt, kann die HSJ eine angemessene Entschädigung wie folgt verlangen:
bis 30 Tage vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,00
vom 29. bis 22. Tag: 30% des Reisepreises, mindestens jedoch € 50,00
vom 21. bis 15. Tag: 50% des Reisepreises
ab 14. Tag sowie bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises
Der Teilnehmer ist berechtigt, der HSJ nachzuweisen, dass durch den Rücktritt ein geringerer Schaden als der pauschalierte entstanden ist. Bei einer Kündigung nach Antritt der Freizeit aus Krankheits- oder aus anderen Gründen wird der volle Reisepreis fällig, ggf. ersparte Aufwendungen können erstattet werden.

5. Rücktritt und Kündigung durch die HSJ
5.1 Freizeiten können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist die HSJ berechtigt, bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis zahlt die HSJ unverzüglich zurück. Unabhängig davon ist die HSJ bemüht, eine gleichwertige Freizeit anzubieten.
5.2 Vor Beginn der Freizeit ist die HSJ berechtigt, von dem Reisevertrag aus anderen wichtigen Gründen zurückzutreten. Hierzu zählen insbesondere Gründe, die in der Person des Teilnehmers liegen oder die Störungen der Gruppendynamik erwarten lassen.
5.3 Die Kündigung des Reisevertrages durch die HSJ ist jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist möglich, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung des Freizeitleiters nachhaltig stört. Verstößt ein Teilnehmer durch grobes ordnungswidriges Verhalten gegen die Anordnung eines Freizeitleiters, so kann er nach Ermessen des Freizeitleiters von der weiteren Teilnahme an der Freizeit ganz oder teilweise ausgeschlossen und gegebenenfalls nach Hause geschickt werden. Kündigt die HSJ die Reise aus wichtigem Grund, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Gegebenenfalls ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Soweit durch den Einzelrücktransport Kosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmer zu tragen. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer aus von ihm zu verantwortenden Gründen nach Hause fahren muss oder möchte.

6. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die HSJ als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen.

7. Pass-, Visa-, Zoll- Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Für die Einhaltung der, zum Zeitpunkt der Reise, geltenden Bestimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die HSJ übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

8. Gepäck
Die HSJ weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Bus- und Fährreisen eine Beschränkung des Reisegepäcks (i.d.R. ein Koffer oder eine Reisetasche) durch den für den Transport verantwortlichen Unternehmer verfügt werden kann. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Teilnehmer selbst zu beaufsichtigen.

9. Haftung, Mitwirkungspflicht, Haftungsbeschränkung
9.1 Die HSJ bemüht sich jederzeit, die Reise leistungsgerecht durchzuführen. Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun, um drohenden Schaden abzuwenden.
9.2 Die Ansprüche des Teilnehmers bei Mangelhaftigkeit der Freizeit richten sich nach § 651 c bis f BGB. Der Teilnehmer ist zunächst verpflichtet, etwaige Beanstandungen dem Freizeitleiter zu melden und Abhilfe zu verlangen. Die HSJ ist berechtigt, Abhilfe durch gleichwertige Ersatzleistung zu schaffen. Für den Ausschluss der Gewährleistung sowie die Verjährung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 g BGB.
9.3 Eventuelle Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind wie folgt beschränkt:
Die vertragliche Haftung der HSJ ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die HSJ für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines anderen Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die HSJ aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die HSJ in gleicher Weise. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
9.4 Eine Haftung der HSJ für Personen- und Sachschäden ist unabhängig vom Verschulden ausgeschlossen, wenn Teilnehmer sich eigenmächtig von der Gruppe oder von dem gekennzeichneten Freizeitbereich entfernen.
9.5 Eine Haftung der HSJ für mitgenommene Wertgegenstände, z.B. Gepäck, Schmuck, Uhren, Handys, Bargeld, Schecks und Kreditkarten ist ausgeschlossen.
9.6 Von der HSJ entgegenkommenderweise verauslagte Kosten für durch den Teilnehmer verursachte Beschädigungen und sonstige Schäden sind in jedem Fall - unabhängig von einer Erstattung durch eine Haftpflichtversicherung - zurückzuzahlen.

10. Personenbezogene Daten
werden zu organisatorischen Zwecken auf Datenträgern gespeichert und zur Beantragung von Zuschüssen an Dritte weitergegeben. Das Datenschutzgesetz findet Beachtung.
10.1 Soweit schriftlich kein Einspruch vorliegt, dürfen Fotos, die von der HSJ während der Freizeiten und Lehrgänge erstellt worden sind, von der Hannoverschen Sportjugend veröffentlicht werden.

11. lnformationsabend
Die HSJ führt i. d. R. vor jeder Freizeit mit Übernachtung einen ausführlichen Informationsabend durch. Dabei gehen wir - insbesondere unsere Freizeitleiter bzw. Betreuer - davon aus, dass alle für die entsprechende Freizeit angemeldeten Teilnehmer (ggf. gemeinsam mit ihrem gesetzlichen Vertreter) an diesem Treffen teilnehmen. Gegebenenfalls vereinbaren hier unsere Betreuer ein zusätzliches Gruppentreffen mit den Teilnehmern. Jeder Teilnehmer erhält ein Informationsblatt über die jeweilige Freizeit ausgehändigt. Nicht anwesenden Teilnehmern wird dieses zugesandt.

12. Versicherung
Es wird der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Gemäß dem Reiserecht ist jeder Teilnehmer gegen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Veranstalters (HSJ) versichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung zugesandt. Seitens der HSJ wird für alle Teilnehmer der Auslandsfreizeiten eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung (subsidiär) abgeschlossen. Sie ist im Reisepreis enthalten.
13. Krankheitsvorsorge
Der Teilnehmer muss Mitglied einer Krankenkasse sein oder für die Dauer der Freizeit eine Krankenversicherung abschließen. Bei Freizeiten innerhalb Deutschlands ist die Krankenversicherungskarte, bei Freizeiten im Ausland eine Europäische Krankenkarte nötig. Von der HSJ entgegenkommenderweise verauslagte Behandlungs-, Medikamenten-, Fahrt- und sonstige Kosten sind in jedem Fall von dem Teilnehmer - unabhängig von einer Erstattung durch die Krankenkasse - zurückzuzahlen.
14. Allgemeines
14.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druckfehlern im Preis und/oder Termin bleibt der HSJ vorbehalten.
14.2 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Dezember 2011.
14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Dasselbe gilt für die Teilnahmebedingungen.
14.4 Die angegebenen Altersgrenzen müssen eingehalten werden. Falsche Angaben können zum Ausschluss führen.
14.5 Vor Beginn der Ferienfreizeit erhalten Sie eine Eltern-Teilnehmer-Erklärung zugesandt. Diese muss vor Antritt der Reise vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die aufgedruckte Anschrift zurückgesandt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Betreuer auf Ihr Kind einstellen können und es umfassend betreut werden kann.
14.6 Sonderverpflegung (vegetarisches Essen, kein Schweinefleisch, Diabetiker-Kost o.ä.) für einen Teilnehmer ist rechtzeitig anzumelden (i.d.R. auf der Eltern-Teilnehmer-Erklärung). Falls dadurch Mehrkosten entstehen, sind diese von dem Teilnehmer zu bezahlen.

15. Gruppenrabatt
15.1 Gruppenrabatte gewähren wir bei Anmeldung von mindestens 5 Teilnehmenden für Freizeiten mit Übernachtung unseres Sommerferien-Programms. Die Anmeldungen müssen zeitgleich für dieselbe Freizeit erfolgen. Die Gewährung des Rabattes erfolgt ausschließlich bei Antritt der Ferienreise. Die Höhe des Rabattes beträgt 5,00 Euro je angefangene 5 Tage Freizeitdauer.
15.2 Inhaber/innen einer gültigen JuLeiCa von der Hannoverschen Sportjugend wird auf Antrag ein Rabatt von 1,00 Euro je Reisetag gewährt.
15.3 Sportvereinsgruppen kann ein Gruppenrabatt zu besonderen Konditionen (auf Anfrage) eingeräumt werden.
Hannover 12-2011